Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 15.07.2023
zum Betreuungsvertrag (Anmeldebogen)
Zwischen der Hundeoase am Ottermeer (Christine Horn, Hauptstr. 223, 26639 Wiesmoor) und dem Hundehalter wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Die im folgenden aufgeführten AGB und die Preise lt. Preisliste sind Bestandteil von dem Pensionsvertrag und jeder weiteren Unterbringung in der Hundeoase am Ottermeer.
Die Inhaberin der Hundeoase am Ottermeer weißt jeden Kunden darauf hin das die hier genannten AGB, die Öffnungszeiten u. die Preisliste Bestandteil vom 1. Pensionsvertrag an sind. Sie sind für beide Parteien verbindlich.
Die Hundeoase (C. Horn) ist nicht verpflichtet, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse des Hundes zu klären.
Die Hundeoase verlässt sich auf die Angaben des Hundehalters, die von diesem bei Vertragsabschluss gemacht wurden sowie auf die Eintragungen im Impfpass.
Der Vertragspartner/Besitzer des Hundes erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er Eigentümer und Halter des Hundes ist.
Der Hundehalter versichert, dass seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Für die Unterbringung in der Hundeoase ist für alle Hunde Hunde ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die die Fremdbetreuung einschließt.
Von einem befristeten Vertrag ist auszugehen, soweit die einmalige Betreuung für einen konkreten Zeitraum vereinbart wird.
Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Hundeoase am Ottermeer bringt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB der Hundeoase am Ottermeer Kenntnis erlangt zu haben und sich über die aktuelle Preisliste informiert zu haben.
Jeder Hundehalter, der mit der Hundeoase am Ottermeer einen Vertrag abschließt, erklärt sich mit den hier aufgeführten AGB u. der Preisliste einverstanden.
Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf den Geländen bekommt.
Sollte der Hund gesundheitliche Probleme oder psychische Störungen aufweisen oder der Hund zeigt Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird der Hundehalter unverzüglich benachrichtigt.
Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundeoase am Ottermeer der Aufenthaltsort des Hundehalters oder einer Notfallperson bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter/ die Notfallperson auch Tatsächlich nachrichtlich erreichen kann.
Dem Hundehalter ist bewusst dass sein Hund erst nach einem Probetag, der Verbindlich und Kostenpflichtig ist, auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.
Dies bezieht sich in erster Linie auf die anderen, sich in der Pension befindlichen Hunde bzw. auf die Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsrisiko.
Dem Hundehalter ist bewusst das Schäden, die ohne weitere Beteiligung durch andere Hunde entstehen können von der Haftung ausgeschlossen sind, die Hundeoase haftet nur für nachgewiesene, grobe Fahrlässigkeit.
Tierarztkosten/ Tierheim:
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen.
Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundeeigentümer übernommen.
Der Hundehalter versichert das der in Pension gegebene Hund einen gültigen Impfschutz gem. den aktuellen Empfehlungen der Stiko-Vet. (SHPLT) hat, frei von ansteckenden Krankheiten ist und gegen Ektoparasiten (Zecken, Flöhe, Würmer etc.- Attest vom Tierarzt und nicht älter als 1 Woche= 7 Tage) behandelt wurde.
Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten wie z.B. Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Es wird empfohlen, den Hund 48 Stunden vor der erstmaligen Abgabe in die Hundeoase am Ottermeer mit einem Mittel gegen insektenartige Tiere (Flöhe, Läuse, Milben) und spinnenartige Tiere (Zecken) zu behandeln sowie dies regelmäßig zu wiederholen.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben.
Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde (die innerhalb von 73 Stunden nach Abgabe i.d. Hundepension erkranken) und deren Folgen.
Leistung:
Die Hundepension ist verpflichtet die gebuchte Unterbringung und Verpflegung des Tieres (eigenes Futter ist mitzubringen) zu erbringen.
Die Zusammenstellung der Spielgruppen und Auslaufgruppen unterliegt dem Ermessen der Betreuer/in. Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aus der Hundepension abgeholt werden und es gibt auch keine anderweitige Vereinbarung über die Verlängerung des Aufenthaltes, ist die Hundepension ermächtigt, das Tier entweder anderweitig unterzubringen oder das Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation abzugeben.
Alle entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ferner ist die Hundeoase am Ottermeer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: - „höhere Gewalt“ (Sturm-/Wasserschäden, Blitzeinschlag etc.) oder andere von der Hundeoase am Ottermeer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Betreuung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden – die Hundeoase am Ottermeer begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit nicht gewährleistet sind
Pflichten des Hundehalters:
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Pensionsvertrag wahrheitsgemäß auszufüllen.
Ebenso ist er verpflichtet die Pension über sämtliche Besonderheiten seines Hundes, zu informieren (Allergien, Türen öffnen, über Zäune klettern, Ressourcen orientiertes Verhalten, Medikamentengabe usw.).
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes schriftlich im Betreuungsvertrag einzutragen (ggf. auf einem gesonderten Blatt).
Der Hundehalter gibt eine Kopie des Versicherungsscheines ist spätestens bei Abgabe des Hundes, zusammen mit dem Impfausweis, ab.
Der Hundehalter verpflichtet sich vor Abgabe des Hundes die Hundeoase am Ottermeer auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen, sollte der Hund innerhalb von 73 Stunden nach Abgabe erkranken, ist eine Haftung ausgeschlossen..
Bezahlung:
Der Hundehalter ist verpflichtet den Pensionspreis (lt. Preisliste) spätestens bei Abgabe in der Hundepension zu bezahlen.
Der Abgabetag und der Abholtag sind jeweils voll zu vergüten (unabhängig von der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit).
Die ersten 20 Tage pro Kalenderjahr sind voll zu zahlen, ab dem 21 Tag gibt es 10 % Preisnachlass. Bei Abgabe des Betreuungsvertrages am Abgabetag, ohne Vorkasse, ist eine Reservierung ausgeschlossen.
Sollte vom Pensionsvertrag zurückgetreten werden und der Besitzer sagt nicht mindestens 32 Tage vorher ab, ist eine Stornogebühr zu entrichten.
Wird der Hund vor dem vereinbartem Termin abgeholt ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Haftung:
Die Haftung ist auf die übliche Sorgfalt beschränkt, insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine lückenlose 24 Stunden Überwachung des Tieres nicht zugesichert werden kann.
Falls die Tierhalterhaftpflicht Schäden bei gewerblicher Betreuung ausschließt, haftet der Tiereigentümer privat, für die von seinem Tier verursachten Schäden.
Dieses bezieht sich auch auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Verstauchungen, Rissverletzungen an Bäumen, Bänderrisse, Kreuzbandrisse, Knochenbrüche, Magenverstimmungen, Durchfall, Erkältungen, Husten und ähnliche Krankheiten, sowie der Tod des Hundes auf Grund des Alters, körperlicher Verfassung oder infolge d. o. g. Krankheiten, die nicht durch andere Hunde verursacht wurden, sind von der Haftung ausgeschlossen.
Sollte es während der Aufenthaltsdauer des Tieres in der Hundepension zu Schäden an Dritten (andere untergebrachte Tiere, Sachschäden auch außerhalb der Hundepension) kommen, stellt der Kunde die Pensionsbetreiberin frei von Regressansprüchen.
Schadensabwicklungen erfolgen direkt zwischen Kunde und Geschädigtem.
Für mitgebrachte Utensilien (Decken, Halsbänder, Leinen, Körbe ..usw.) übernimmt die Hundepension keine Haftung.
Für Schäden, die der zu betreuende Hund an der Einrichtung der Hundepension verursacht, haftet in vollem Umfang der Hundeeigentümer.
Die Hundepension ist berechtigt entsprechende Informationen dem Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Kommt es während des Aufenthaltes des Hundes zu Beißattacken gegenüber der Inhaberin, so ist die Hundepension berechtigt, entsprechende Gegenmaßnahmen zum Eigenschutz vorzunehmen.
Sollte das anvertraute Tier einen Schaden während des Aufenthaltes in der Hundepension nehmen, so stellt der Kunde die Hundepension von Regressansprüchen jeglicher Art frei.
Gehaftet wird nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Eigenverschulden der Inhaberin, jedoch lediglich in Höhe des aktuellen Wertes des anvertrauten Tieres.
Für Folgekosten wird nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit gehaftet.
Bissverletzungen und Belegung heißer Hündinnen (die nicht vorher als läufig angemeldet worden sind) innerhalb der Gruppenauslaufzeiten sind von der Haftung ausgeschlossen.
Gehaftet wird für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Pflegepersonals.
Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht in den oben genannten Fällen greift.
Stornierungen:
im Bereich der Hundepension sind für den Hundehalter bis zu 32 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei.
Bei der Stornierung bis zu 15 Tage vor Betreuungsbeginn ist die Hundeoase berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % der ursprünglichen Kosten zu berechnen.
Bei Stornierungen weniger als 2. Wochen vor Betreuungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 100% der vertraglich vereinbarten Kosten*.
Eine Stornierung sind schriftlich einzureichen und sind erst nach der Bestätigung durch Frau Christine Horn, gültig. Mündliche Mitteilungen sind nicht Rechtsverbindlich.
Hundetagesbetreuung:
Hier sind preismindernde Stornierungen für den Hundehalter grundsätzlich nicht möglich, da eine bestimmte Anzahl an Betreuungstagen vereinbart wurde und die Betreuungsplätze entsprechend vorgehalten werden.
Während der Ferien besteht kein Anspruch auf eine hundertprozentige Tagesbetreuung.
Soweit der Hundehalter regelmäßige Betreuung in der Hundepension oder der Hundetagesbetreuung in Anspruch nimmt, schließen die Parteien insoweit einen Betreuungsvertrag mit unbestimmter Laufzeit, bei Tagesgästen mit ABO beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsanfang.
Der Hundebesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung
zur Veröffentlichung von Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Hundes gleich zu welchem Zweck, es werden lediglich die Namen der Hunde erwähnt, ohne Angaben des Halters. Der Hundebesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung u. Ansprüche.
Salvatorische Klausel
Ich weise alle Kunden der Hundeoase am Ottermeer ausdrücklich darauf hin, das ihnen der Nachweis gestattet wird, ein Schaden (nur bei Stornierungen) sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Summe.
Hier können Sie die AGB herunterladen.