Bannerbild | zur StartseiteAktuelles | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wann darf Ihr Hund bei uns Urlaub machen?

Wichtig für Neukunden:

Wie dürfen keine Hunde mehr aufnehmen wenn folgende Unterlagen nicht vorliegen:
(Zum Schutz der anderen und unserer eigenen Hunde vor Infektionen und ansteckenden 
Krankheiten - Auflage vom Vet-Amt Aurich)
 

  1. Der/die Hund/e nicht gegen: Tollwut, Staupe, Pavovirose, Hepatitis Contagiosa canis, Leptospirose und Parainfluenza geimpft sind.

  2. Kein Nachweis über eine Tierhalterhaftplflichtversicherung, die auch die Fremdbetreuung einschließt, vorliegt.

  3. Nachweis der letzten Wurmkur und Behandlung gegen Flöhe u. Zeckenprophylaxe (Bescheinigung vom Tierarzt, nicht älter als 8 Tage)

  4. Nachweis das der Hund frei von ansteckenden Kranheiten (Bindehautentzündung o.ä.) ist.

Folgendes muss spätestens am Probe-Tag vorliegen:

  • Pensionsvertrag (von beiden Seiten unterschrieben)- inkl. Tassonrummer

  • Kopie des Tierhalterhaftplflichtversicherung

  • Kopie vom Impfausweis

  • Tierarztbescheinigung (Gesundheitsnachweis – s.o.)

  • Futter

  • zu beachtende Verhaltensweisen des Hundes (Türöffner, „klaut“ Dinge usw.)
     

Wie reservieren keinen Platz ohne vollständig ausgefülltem Pensionsvertrag und Anzahlung von min. 50 % des Gesamtbetrages. D.h. - nur mit Anzahlung und Vertrag ist der Platz sicher reserviert.
 

Neue Kunden müssen min. 3 zusammenhängende Tage am Stück buchen (Mo- Mi, Die – Do usw.)

 

Bitte rechtzeitig an die Ferien denken - in den Sommerferien gibt es nur noch Restlücken zu buchen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 29. April 2025